divinext

Kaiser-Wilhelm-Ring 24
50672 Köln

Telefon
0162-7613306

Osteopathie

Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?

Kurze Informationen dazu finden Sie nachfolgend

Bitte wenden Sie sich an ihre Krankenkasse in welchem Umfang die Kosten von Ihrer Krankasse übernommen werden. Ich erfülle alle vorgegebenen Voraussetzungen. Die meisten Gesetzlichen Krankenkassen setzen eine Ausbildung von mindestens 1350 Unterrichtsstunden voraus, ich habe 1680 Unterrichtsstunden innerhalb von 6 Jahren in der Osteopathieschule „Still-Academy“ absolviert.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Zeugnisse und Urkunden kann ich Ihnen bei Bedarf für Ihre Krankasse Vorort ausdrucken.

Preise

Dauer, Art & Kosten

Osteopathie     60min   100€

Kairos          60min   100€

 

Magnetfeld- Bemer® -Gefäßtherapie      20,50€

Aromatherapie                           5-10€

Physiotherapie

Abrechnungen über Privatverordnungen sind möglich.

Die Behandlungskosten sind gleich vor Ort zu begleichen.

Bezahlung ist in Bar oder mit EC-Karte möglich.

Private Krankenversicherung

Die privaten Krankenkassen erstatten in den meisten Fällen die Kosten für osteopathische Behandlungen ganz oder anteilig.
Bei Abrechnungen durch private Versicherungen kann es zu preislichen Abweichungen kommen.

Physiotherapeutische Behandlung nach Absprache.

Zusatzversicherung Heilpraktikerleistungen

Die Kosten für osteopathische Behandlungen werden auch teilweise oder komplett übernommen, wenn Heilpraktikerleistungen über eine Zusatzversicherung vereinbart sind.

Gesetzliche Krankenversicherung

Seit Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes Anfang 2012 erstatten mittlerweile über 100 gesetzliche Krankenkassen anteilig die Kosten für Osteopathiebehandlungen. Die Grundlage zur Abrechnung ist eine Überweisung durch Ihren Arzt.

Eine Übersicht aller gesetzlichen Krankenkassen findest Du unter (Angaben ohne Gewähr):
https://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html

Behandlungskosten bei Beihilfe

Eine Privatüberweisung eines Arztes ist nicht erforderlich, um die Kosten voll oder anteilmäßig erstattet zu bekommen. Auch hier sind Pauschalbeträge nicht gestattet.

Nach der Bundesbeihilfeverordnung gemäß § 13 wird bestätigt, dass die Leistungen von Heilpraktiker*innen nach Maßgabe des § 6 Absatz 3 Satz 4 und nach § 22 Absatz 6 beihilfefähig sind.

Siehe
https://www.info-beihilfe.de

 

Buchen Sie direkt einen Termin bei mir.

Ganz einfach und bequem per E-Mail oder Telefon.

Termin
online buchen
Doctolib